Vertrag zwischen Veranstalter und Gastredner


Veranstaltung:


Die erste deutsche PferdeBusiness-Convention, powered by Reitstallrevolution, Nicolett Menge live


Datum:
- 10. Mai 2025


Ort:
Dresden, genauer Veranstaltungsort wird bis 15.04.2025 bekannt gegeben.


1. Vertragsparteien


Veranstalter:
hooves4moves UG
Niedersedlitzer Straße 74
01257 Dresden
Handelsregister: HRB44406
Registergericht: Dresden
Vertreten durch: Geschäftsführerin Nicolett Menge

Gastredner
Registrierung per Mail


2. Gegenstand des Vertrags

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Gastredner als Sprecher auf der Veranstaltung einzusetzen. Der Gastredner verpflichtet sich, seinen Vortrag bzw. seine Inhalte gemäß den im Vertrag genannten Bedingungen vorzubereiten und präsentieren.


3. Leistungen des Veranstalters

- **Vergütung:** 500 € netto (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, falls anwendbar).
- **Reise- und Unterkunftskosten:** Zwei Übernachtungen (Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag) in einer Unterkunft in Veranstaltungsnähe sowie Verpflegung während der Veranstaltung werden vom Veranstalter übernommen. Die Unterkunft wird ein Standard-Business-Hotel in Veranstaltungsnähe sein. Die genaue Unterkunft wird noch bekanntgegeben. Das Mitbringen von Begleitpersonen ist gegen Kostenübernahme der entstehenden Mehrkosten gestattet.
- **Technische Ausstattung:** Bereitstellung von Technik (z. B. Mikrofon, Beamer) für den Vortrag des Gastredners.
- **Promotion:** Vorstellung des Gastredners auf der offiziellen Landingpage und in Werbematerialien der Veranstaltung.


4. Pflichten des Gastredners

Der Gastredner verpflichtet sich, ein professionelles und respektvolles Verhalten zu zeigen, insbesondere bei der Präsentation und Interaktion mit dem Publikum. Auf korrektes Gendern darf verzichtet werden, sofern in der Einleitung der Rede darauf hingewiesen wird, dass dies aus Verständlichkeitsgründen erfolgt und keine Diskriminierung darstellt. Die Inhalte der Vorträge müssen ethischen und rechtlichen Standards entsprechen und dürfen keine diskriminierenden, beleidigenden oder unangemessenen Aussagen enthalten.

Der Gastredner verpflichtet sich:
- **Inhalt des Vortrags:** Einen Vortrag mit einer Dauer von 20–45 Minuten vorzubereiten. Thema und Inhalte werden im Vorfeld mit dem Veranstalter abgestimmt.
- **Promotion:** Die Veranstaltung auf eigenen Kanälen (z. B. Social Media, Newsletter) mindestens einmal zu promoten.
- **Verfügbarkeit:** Am Veranstaltungstag ab 07:30 Uhr verfügbar zu sein, um die Technik zu prüfen, und bis 18:00 Uhr für Fragen, Diskussionen und die gesamte Veranstaltung zur Verfügung zu stehen. Der Gastredner verpflichtet sich zudem, am Get-together am Abend (19:00 Uhr bis 22:00 Uhr) teilzunehmen.
- **Produktpräsentation:** Eigene Produkte oder Dienstleistungen können präsentiert werden, sofern dies vorher abgestimmt wurde. Das Anbieten oder Bewerben von Finanz- und Vermögensdienstleistungen, Versicherungen oder Strukturvertriebsmodellen ist untersagt.


5. Rechte und Verwertung

- **Aufzeichnungen:** Der Veranstalter hat das exklusive Recht, die Veranstaltung (inkl. der Vorträge) in Teilen auf Social Media oder für interne Zwecke zu dokumentieren.
- **Nutzungsrechte:** Der Gastredner überträgt dem Veranstalter einfache Nutzungsrechte an Fotos, Videos und Audioaufnahmen seines Vortrags.
- **Ausnahmen:** Private Aufzeichnungen und Veröffentlichungen durch den Gastredner sind zulässig, solange dies die Marke des Veranstalters nicht beeinträchtigt.


6. Stornierungsbedingungen

- **Seitens des Gastredners:** Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens einen Monat vor der Veranstaltung möglich. Bei späteren Absagen wird keine Vergütung gezahlt und etwaige entstandene Kosten werden nicht übernommen.
- **Seitens des Veranstalters:** Der Veranstalter kann den Vertrag bis spätestens einen Monat vor der Veranstaltung kostenfrei stornieren.


7. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung gewonnenen vertraulichen Informationen nur für die jeweiligen Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.


8. Schlussbestimmungen

- **Gerichtsstand:** Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dresden.
- **Änderungen und Ergänzungen:** Müssen schriftlich erfolgen.
- **Salvatorische Klausel:** Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


Unterschriften

Die Unterschriften dieses Vertrages werden durch eine im Double-Ort in durchgeführte Email-Registrierung des Gastes durchgeführt. Der Veranstaltung fühlt sich mit der Bestätigungsmail an die hier getroffenen Vereinbarungen gebunden.